Rechtsprechung
BVerwG, 28.08.1998 - 9 B 37.98 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vermittlung des Bewusstseins an so genannte Spätgeborene Angehöriger des deutschen Volks als national geprägter Kulturgemeinschaft zu sein - Auslegung des Bestätigungsmerkmals 'Erziehung' hinsichtlich einer Prägung des Kulturkreises eines heranwachsenden Kindes durch ...
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 22.09.1997 - 24 B 96.1300
- BVerwG, 28.08.1998 - 9 B 37.98
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 12.11.1996 - 9 C 8.96
Vertriebenenrecht - Verhältnis der Bestätigungsmerkmale Sprache, Erziehung, …
Auszug aus BVerwG, 28.08.1998 - 9 B 37.98
Wer aber - wie der Kläger zu 1 - Rumänisch als Muttersprache und bevorzugte Umgangssprache spricht, ist regelmäßig als Angehöriger des rumänischen Kulturkreises als dem ihm am nächsten stehenden anzusehen, was zugleich eine Erziehung im Sinne des rumänischen Volkstums indiziert (vgl. Urteil vom 12. November 1996 - BVerwG 9 C 8.96 - BVerwGE 102, 214).
- VGH Bayern, 06.03.2015 - 11 ZB 14.1626
Spätaussiedler; Vertriebener; Zehntes Gesetz zur Änderung des …
Widerspruch (Widerspruchsbescheid der Regierung von Schwaben vom 25.3.1994), Klage (Verwaltungsgericht Augsburg, U.v. 7.2.1996 - Au 4 K 94.624), Berufung (BayVGH, U.v. 22.9.1997 - 24 B 96.1300) und Nichtzulassungsbeschwerde (BVerwG, B.v. 28.8.1998 - 9 B 37.98) blieben erfolglos.Durch die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 7. Februar 1996 (Au 4 K 94.624), des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. September 1997 (24 B 96.1300) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. August 1998 (9 B 37.98) ist mit bindender Wirkung für die Kläger und den Beklagten festgestellt, dass die Kläger keinen Anspruch auf Anerkennung als Vertriebene (Aussiedler) und Ausstellung von Vertriebenenausweisen haben (§ 121 Nr. 1 VwGO).